Bei der Vollnarkose wird der Patient „schlafen gelegt“. Diese Form der Anästhesie hat das Ziel, das Bewusstsein und die Schmerzempfindung des Patienten auszuschalten und sollte von einem Facharzt für Anästhesiologie durchgeführt werden.
Eine Vollnarkose kommt z. B. für Patienten in Frage, denen umfassendere Eingriffe bevorstehen. Auch bei Zahnarztphobie und und geistigen Behinderungen ist eine Vollnarkose unter Umständen von Vorteil bzw. notwendig.
Im Gegensatz zur Sedierung mit Lachgas sind Sie anschließend nicht verkehrstüchtig und müssen mit einer Begleitperson erscheinen.